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Bundesverdienstkreuz in der Bundesrepublik Deutschland
Das Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 7. September 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Stiftungserlass gestiftet:
"Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt."
Jedes Jahr werden auf Vorschlag einige Tausend Menschen ausgezeichnet, insgesamt wurde die Auszeichnung bis Oktober 2005 ungefähr 210.000-mal verliehen. Im Jahr 2006 wurden genau 2.312 Personen ausgezeichnet. Bei einer Erstverleihung wird in der Regel maximal die zweite Stufe (Verdienstkreuz am Bande) verliehen. Nur in seltenen Sonderfällen sieht die Ausführungsbestimmung eine höhere Stufe bei der Erstauszeichnung vor. Personen, die jünger als 40 Jahre sind, sollten nur mit der ersten Stufe (Verdienstmedaille) ausgezeichnet werden. Die vom Bundespräsidenten verliehene Auszeichnung wird gewöhnlich durch den Ministerpräsidenten, einen Minister des Bundes oder des Landes, den Regierungspräsidenten, den Landrat, den Oberbürgermeister oder den Bürgermeister überreicht; bei Auslandsdeutschen und Ausländern auch oft durch den zuständigen deutschen Botschafter. In einigen Fällen nimmt der Bundespräsident die Aushändigung auch selbst vor.
Jeder kann die Auszeichnung eines anderen anregen. Dabei wendet er/sie sich an die Staatskanzlei des Bundeslandes, in dem der/die Vorgeschlagene seinen/ihren Wohnsitz hat. Lebt die Person im Ausland oder ist sie Ausländer, so ist das Auswärtige Amt für den Vorschlag zuständig. Die Auszeichnung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin einer Bundesbehörde kann beim zuständigen Bundesminister angeregt werden. Die jeweilige Protokollabteilung hat die Aufgabe, die Angaben zu prüfen, bevor sie an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt weitergeleitet wird. In der Praxis machen bislang vor allem Behörden, Institutionen, Wirtschafts- und Sportverbände Vorschläge.
>> Quelle: Wikipedia.de |

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Wertlose Bundesverdienstorden
Seit Mitte der 90er Jahren gibt es zwischen dem Bundestag und dem Bundespräsidenten eine "mündliche Vereinbarung", das pro Legislaturperiode 30 Parlamentarier für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen werden - Eine Ablehnung gab es bisher noch nie.
Bundespräsident Christian Wulff würde gerne mehr Abgeordnete würdigen: "Die Vielfalt des Engagements der Abgeordneten wird in der Öffentlichkeit zu wenig gewürdigt." Welches Engagement ist denn damit gemeint, der Vorschlag zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, ganz gleich was das BVG meint? (Stand: Dezember 2010).
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Preise im Vergleich:
Bundespräsident 199.000 Euro pro Jahr Amtsbezüge (lebenslang, auch nach Rücktritt etc. plus Dienstwagen + Fahrer + Büroräume + min. 1 Mitarbeiter) + Aufwandsentschädigung von 78.000 Euro = 277.000 Euro pro Jahr
Bundeskanzlerin 226.000 Euro pro Jahr + 22.000 Euro beamtenrechtliche Zuschläge
Rund 5 Millionen Politiker und Angestellte im Öffentlichen Dienst
"Staatsverschuldung", rund. 2012 Milliarden (1 Milliarde ist eine 1 mit NEUN Nullen! (1 Milliarde = 1.000 Millionen, also sind 2012 Milliarden 2.012.000 Millionen!!!).
Bundestagsabgeordnete: ca. 4,8 Millionen pro Monat bzw. 57 Millionen pro Jahr
Da wir nicht nach Kanzlerstyle (alles wird vom Volk bezahlt) arbeiten, fallen zusätzlich Steuern an: 19 Prozent Umsatzsteuer, 48,5 Prozent Einkommensteuer (Spitzensteuersatz).
Nicht berücksichtigt wurden (um nur einige zu nennen): Mineralölsteuer (Energiesteuer), Stromsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Kfz Steuer, Kosten für TÜV Pflicht und Kfz Versicherung, Kosten für Krankenversicherung, Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Körperschaftssteuer, Versicherungssteuer, Vermögenssteuer, Kosten für Rentenversicherung, Kosten für Krankenversicherung, Kosten für Pflicht zur Müllabfuhr, Kosten für Pflicht für Kanal, Kosten für Strassenarbeiten die der Anlieger bezahlen muss, Produktionsabgabe Zucker, Kosten für Atomausstieg (rund 3 Milliarden pro Jahr), Kirchensteuer, Solidarit¨tszuschlag, Kosten für Friedhofspflicht bei Beerdigungen.
In kaum einem anderen Land der OECD müssen Geringverdiener so viel Steuern zahlen, wie in Deutschland (Single im Durchschnitt in der OECD 26,4 Prozent und in Deutschland 42,7 Prozent).
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